- Mietgegenstand
Die Vermietung betrifft ausschließlich die Räumlichkeiten. Die in den Räumen befindlichen Spielgeräte und Einrichtungsgegenstände werden dem Mieter zur Nutzung überlassen, jedoch ohne jegliche Haftung seitens des Vermieters. Der Mieter nutzt diese auf eigene Verantwortung. - Dauer der Miete
Die Mietdauer beträgt regulär 4 Stunden, sofern nicht anders schriftlich vereinbart. - Haftung und Sicherheit
Die Erziehungsberechtigten bzw. die betreuenden Bezugspersonen haften uneingeschränkt für die von ihnen begleiteten Kinder, Jugendlichen und weitere eingeladene Personen.
Für Verletzungen, Sachschäden oder das Verlaufen von Personen übernimmt der Vermieter keinerlei Haftung. Die Nutzung der Spielgeräte erfolgt auf eigene Gefahr.
In der gesamten Halle gilt absolutes Rauchverbot (Zigaretten, Shisha oder andere entzündliche Gegenstände sind nicht gestattet).
Die maximale Belastung der Hüpfburg beträgt 80 kg pro Person. Die Nutzung ist nur für Personen unter 14 Jahren erlaubt.
Essen und Trinken sind auf der Hüpfburg sowie allen anderen Spielgeräten untersagt.
Kinder dürfen sich nicht ohne Aufsicht einer erziehungsberechtigten Person oder eines Betreuers in der Halle oder auf den Spielgeräten aufhalten. - Beschädigungen und Kaution
Bei Beschädigungen an der Einrichtung oder den Spielgeräten haftet der Mieter und verpflichtet sich, die Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten zu übernehmen. Dies gilt insbesondere für:
Beschädigungen an Glasscheiben
Bemalung oder Beschädigung von Wänden
Beschädigungen an Spielgeräten
Diebstahl wird dem Mieter in Rechnung gestellt.
Eine Kaution kann erhoben werden und wird im Falle von Schäden oder Verstoßen gegen die Nutzungsbedingungen einbehalten. - Reinigung und Verlassen der Räumlichkeiten
Der Mieter ist verpflichtet, die Räumlichkeiten in einem ordnungsgemäßen und sauberen Zustand zu hinterlassen.
Bei erheblicher Verschmutzung kann eine Reinigungsgebühr erhoben werden. - Schlussbestimmungen
Mit Unterzeichnung dieses Vertrages erkennt der Mieter die oben genannten Bedingungen an.
Der Vermieter behält sich das Recht vor, Personen bei groben Verstoßen gegen die Hausordnung oder Sicherheitsvorschriften des Gebäudes zu verweisen. - Anzahlung und Terminverschiebung
• Bei Buchung ist eine Anzahlung fällig, deren Höhe individuell vereinbart wird.
• Die Anzahlung wird grundsätzlich nicht erstattet. Sollte der Mieter den gebuchten Termin aus
persönlichen oder anderen Gründen nicht wahrnehmen können, besteht jedoch die
Möglichkeit, den Termin einmalig zu verschieben.
• In diesem Fall bleibt die Anzahlung bestehen und wird auf den neuen Termin angerechnet.
Eine Rückzahlung der Anzahlung erfolgt nicht, auch nicht bei endgültiger Stornierung ohne
Ersatztermin.